Aussetzen einer Entscheidung des AG (Umgang mit BR / PR)
achja und ich habe mich auf den paragraphen 95 Abs 2 des SGB IX bezogen, das meinem BR-Vorsitzenden gezeigt und er meinte, dass die aussage im Abs.2 Satz2 (die durchführung oder vollziehung einer ohne beteiligung nach satz1 getroffenen entscheidung ist auszusetzen...) auf den AG bezogen ist. ich sehe das aber anders.