Aussetzen einer Entscheidung des AG (Umgang mit BR / PR)
Hallo Diana,
die Sache it dem BR ist das eine, dass wichtigere ist aber doch die Sache mit dem AG, also § 95 (2) Satz 1 und Satz 2. Hierauf solltest Du den AG mit dem Hinweis auf § 156 und Beschlussverfahren hinweisen.
Denn hätte der AG richtig gehandelt, gäbe es keinen Grund für ein Missverständnis mit dem BR.