Aussetzen einer Entscheidung des AG (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 15.05.2009, 15:56 (vor 6367 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

die Sache it dem BR ist das eine, dass wichtigere ist aber doch die Sache mit dem AG, also § 95 (2) Satz 1 und Satz 2. Hierauf solltest Du den AG mit dem Hinweis auf § 156 und Beschlussverfahren hinweisen.

Denn hätte der AG richtig gehandelt, gäbe es keinen Grund für ein Missverständnis mit dem BR.


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