Re: Nötigung oder Erpressung? (Allgemeines)

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 08:54 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

> Was ist zu tun, wenn der Personalchef einer Mitarbeiterin 'vorschlägt', wenn sie auf ihre Überstunden verzichtet ( immerhin 45 Stunden ), dann bekommt sie ihren Resturlaub von 8 Tagen! Gibt es im BetrVG oder im BGB irgend einen Gesetzestext, den man auf diese, sagen wir mal Erpressung, anwenden kann>>
> Würde mich auf eine Antwort freuen, damit ich dieser Frau helfen kann.
>
> Gruß Hubert

Hallo Kollege,
1. warum konnte die Kollegin den Urlaub von 2004 nicht antreten, aus dienstlichen Gründen oder Krankheitsgründen> Wenn dies der Fall ist, hat sie den Anspruch den Urlaub übertragen zu lassen, und kann, je nach Tarifvertrag den Resturlaub bis z.B. 30.4. antreten, ggf. sogar noch später falls es nicht möglich ist, den Urlaub bis dahin zu nehmen. Die Urlaubstage sind ansonsten immer im Kalenderjahr anzutreten. Ausschlaggebend wird aber u.U. auch die übliche Verfahrensweise in Eurem Haus sein, könntet Euch ja auf Gleichbehandlung berufen, wenn die Urlaubsregelung bisher locker gehandhabt wurde.
2. Die Überstunden haben nichts mit dem Urlaub zu tun. Waren die Überstunden angeordnet> wurden die Überstunden dokumentiert und evtl. sogar vom Vorgesetzten abgezeichnet, also angeordnet und anerkannt> gibt es Vereinbarungen über Überstunden bei Euch im Betrieb, wenn ja, sind diese Bestimmungen einzuhalten und sie könnte sich darauf berufen. Sind es Mehrarbeitsstunden (diese Stunden sind bereits vorgeplant) oder Überstunden. Bei Überstunden (nicht vorgeplant) wären je nach Tarifvertrag auch Zuschläge zu zahlen u n d in Freizeit auszugleichen, die Mehrarbeitsstunden sind nur in Freizeit auszugleichen. Ist die Kollegin nicht gewerkschaftlich organisiert> Dort könnte sie sich auch fundierten Rat einholen.
3. Ist die Kollegin eigentlich schwerbehindert> Wenn ja, würde ich mir doch einfach mal auch Rat beim zuständigen Integrationsamt einholen.
Gruß Andrea


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