Re: Nötigung oder Erpressung? (Allgemeines)

Andrea W., Wednesday, 02.03.2005, 14:08 (vor 6999 Tagen) @ Hubert

> Guten morgen Andrea,
> danke für deine schnelle Antwort.
> Zu deinem Schreiben, die Frau konnte aus Krankheitsgründen ihren Urlaub nicht antreten.
> Die Überstunden entstanden durch Urlaubsvertretung einer Kollegin und ihrer eigenen Arbeit und diese Überstunden waren Freiwillig.
> Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde im Oktober 2004 gestellt, aber es kam bisher nur ein Schreiben vom Versorgungsamt, das es durch häufung von Anträgen noch etwas dauern kann.
> Welches Integrationsamt ist für München zuständig>>
> Gibt es § mit denen man dieses Recht durchsetzen kann>>
>
> Gruß Hubert

Hallo Hubert,
1. wenn die Kollegin aus krankheitsbedingten Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, steht er ihr zweifelsfrei der Urlaub zu und sie kann ihn auf jeden Fall bis 30.4. antreten. Oder habt ihr in Eurem Tarifvertrag eine andere Regelung. Kann ich mir aber kaum vorstellen.
2. was die Überstunden betrifft bin ICH der Meinung, dass ihr die zustehen aus zwei verschiedenen Gründen:
a) sie hat nicht aus Jux und Tollerei Überstunden gemacht, sondern die Kollegin vertreten und es dürfte eigentlich logisch sein, dass man die Arbeit kaum in der selben Zeit schafft und bei wichtigen Dingen auch mal Überstunden gemacht werden müssen.
b) der Arbeitgeber hat es akzeptiert, dass sie die Überstunden macht und somit anerkannt. Hat die Kollegin einen direkten Vorgesetzen, der die Überstunden bestätigen kann oder ist sie direkt dem Personalleiter unterstellt. Wenn letzteres ist er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen, wenn er nicht darauf achtet, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden. Unter Umständen hat die Kollegin ja sogar über 10 Stunden gearbeitet. Das würde das Gewerbeaufsichtsamt aber gar nicht gerne sehen!! Die sind ziemlich empfindlich in dieser Hinsicht.
2. Die Kollegin unterliegt ab Antrag auf Schwerbehinderung einem besondern Kündigungsschutz nach dem SGB IX Schwerbehindertengesetz. Wenn Sie den Antrag bereits im Oktober abgegeben hat, müßte das Versorgungsamt aber langsam in die Gänge kommen, immerhin sind das schon fast 6 Monate. Sie soll doch mal nachfragen, woran es liegt. Vielleicht fehlen noch Befunde oder Stellungsnahmen von behandelnden Ärzten. Ansonsten soll Sie doch den Sozialverband Vdk zu Hilfe nehmen, kostet zwar Beitrag, ist aber minimal.
Wenn die Kollegin keine Feststellung erhält, sollte sie auf jeden Fall in Erwägung ziehen in Widerspruch zu gehen, macht auch der Sozialverband. Dann hätte sie den ganzen Kram vom Hals.
Wenn Sie 50% bekommt, hat die Betroffene übrigens einen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub!
3. Wenn ich mich nicht täusche, müßte das Integrationsamt Augsburg zuständig sein, aber versuche es doch einfach mal internet unter Regierung von Schwaben oder Bayern oder Integrationsämter. Kann Dir im Moment auch nicht genau sagen wo es zu finden ist, aber wirst es sicher aufstöbern.
Weiter kann ich Dir im Moment nicht helfen, aber vielleicht hat ja sonst noch jemand einen gut Tipp für Dich. Geh doch einfach mal auf eine Schulung für Betriebsräte oder Schwerbehindertenvertretung - muss der Arbeitgeber zahlen. Wenn er Schwierigkeiten macht ist der ansprechpartner ebenfalls das Integrationsamt.
Gruß und viel Glück Andrea


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion