Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Tuesday, 14.07.2009, 17:06 (vor 5409 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

wie lange ist die Koll. schon in der aktiven ATZ-Phase>
wann soll die passive ATZ-Phase beginnen>
Also wann soll Renteneintritt sein>

Schwerbehinderte können ja früher ohne Abschlag in Rente gehen, dass könnte sich ggf. positiv auswirken, wenn der AN am Tage des Rentenbeginn einen GdB von mindestens 50 hat.

Aber ich würde mich mit dieser Frage an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Dieses besonders, da auch ich nicht weis, ob es hier Anpassungen im ATZ-Vertrag geben muss. Weiter muss man hier ggf. auch darauf achten, was im TV zum Thema ATZ und Rentenbeginn steht.

Ggf. auch einfach einmal beim Tarifpartner Gewerkschaft anfragen, sie sind ja der Partner im TV.

Hier finden Sie die nächstgelegenen Beratungsstellen, Versichertenberater und Reha-Servicestellen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger!

Auch hier könnte man ggf. noch Hinweise finden, siehe dieses Anmerkung auf dieser Webseite:
Gut zu wissen: Bei Eintritt einer Schwerbehinderung während der ATZ kann der Zeitpunkt der Zurruhesetzung neu festgelegt werden! Dadurch wird der Zeitpunkt der Freistellungsphase beim Blockmodel vorverlegt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion