Auswirkungen SB-Anerkennung währen ATZ-Aktivphase (Rente / Pension / ATZ)

Ede vom Bayerwald, Monday, 17.08.2009, 11:46 (vor 5375 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,
ist dein Prob schon geklärt> Bin ich zu spät>
War gerade eine Zeit im KH und AU fand so erst heute deine Frage.

Also bei uns in Bayern / öffentlicher Dienst ist es so zu handhaben, dass alle Tatsachen, die bis zum letzten TAg der Arbeitsphase bekannt sind,auch zu berücksichtigen sind.
Soweit ich weiß, gilt dies auch für SB-Anerkennung. Kommt alsso der Bescheid am letzten TAg, der Arbeitsphase, so ist die ATZ anzupassen, kommt er am ersten TAg der Freistellungsphase, so ist alles zu spät.

Ist meines Wissens nicht nur für den öffentlichen Dienst in Bayern so geregelt, sondern Regelung Bundesweit und entsprechend Gesetz und/oder Tarifvertrag.

Übrigens für meine Sicht der Dinge, sehr wohl eine "Renten"-Frage, die in das AUfgabengebiet der SBV fällt, denn wir haben die SB-Kollegen in allen Fragen zu unterstützen und zu beraten,(es sei denn der Kollege verbittet sich selbiges ausdrücklich,) die im Zusammenhang mit einer Behinderung oder auch der Antragstellung zur Anerkennung der selben stehen. Und wenn es bei ATZ um FRisten geht, so haben wir sehr wohl die Dienstpflicht, den betroffenen SB-Menschen auf diese hin zu weisen.

Jemand darauf hinweisen zu können, setzt natürlich eigene, rechtzeitige Information voraus.


Hoffentlich hilft es was und ist noch nicht zu spät.

Gruß Ede v. B.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion