Re: Fragen zur Vorbereitung der Jahresversammlung (Allgemeines)

Andrea W., Wednesday, 09.03.2005, 14:01 (vor 6992 Tagen) @ Claudia

Hallo claudia,
also erst einmal Integrationsamt und VErsorgungsamt sind zwei paar Stiefel. Das Versorgungsamt hat, was betriebliche Entscheidungen betrifft gar nichts zu tun, sondern ist für die Ausstellung von SB-Ausweisen und Feststellung von Behinderungen etc. zuständig,
zu 1. Ein Arbeitgeber muß das IGA nicht von einer Betriebsverlegung (>) oder Ausgliederung eines Betriebsteils informieren, wenn in diesen Bereichen keine Schwerbehinderte beschäftigt sind. Wenn doch, kommt es darauf an ob die Schwerbehinderten dies hinnehmen oder nicht oder ob betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen anstehen. Dann muß das IGA entweder vom AG oder auch von den Beschäftigten selbst bzw. deren Vertreter kontaktiert werden. Der AG braucht zur Kündigung jeglicher Art die Zustimmung vom IGA.
zu 2. Sozialplan - kann ich Gott sei Dank nicht viel dazu beitragen, da wir den Fall noch nie hatten. Die Vorgehensweisen sind aber im Betriebsverfassungsgesetz und Schwerbehindertengesetz nachzulesen (unter Kündigung, Kündigungsschutz etc.) VErsuch es doch mal mit der Stichpunkt-Suche "Sozialplan" oder schau mal rein in www.sozialportal.de. Da gibts sicher einige Links oder sonstige Möglichkeiten Informationen zu kriegen.
zu 3. Kontrolle eines sb-Arbeitnehmers, wozu, warum> Ohne Zustimmung des Betroffenen und des Betriebsrates sowieso nicht, oder verwaltet ihr ein "Arbeitslager">
4. Das Integrationsamt hat m.E. damit gar nichts zu tun.
5. Kommt ganz auf die Behinderung an, ansonsten gelten die üblichen Arbeitsplatzbestimmungen (Arbeitssicherheitsfachkraft,Betriebsarzt wissen mehr darüber- mit einbeziehen. Notfalls ERkundigungen beim Gewerbeaufsichtsamt einholen, besser: Kontakt mit dem IGA aufnehmen und einen Technischen Berater kommen lassen. Bei entsprechender Behinderung gibts auch Möglichkeiten von finanziellen Zuschüssen für die Arbeitsplatzausstattung durch das IGA oder auch Arbeitsamt und Berufsgenossenschaft, je nach vorliegendem Fall.
zu 6. Könnte ebenfalls die Arbeitssicherheitsfachkraft beantworten, ggf. darüberhinaus entsprechende Vereinbarungen treffen falls erforerlich. Integrationsamt Kontakt aufnehmen wg evtl. baulicher Maßnahmen und deren Finanzierung, wenn von der Brandschutzordnung her erforderlich.
zu 7.u.8. Kann ich so nicht beantworten, denke aber dass 500 m schon zu viel ist. Man bedenke doch auch den Verlust der Arbeitszeit durch die Hin-und Rückwege. Die Reinigung der Toilette ist m.E. genauso zu erfolgen wie bei den anderen, wo gibts da ein Problem> Ich gehe ja nicht davon aus, dass der Behinderte selbst seine Toilette reinigen muss>
Hoffe einige Fragen beantwortet zu haben. Wenn Du keine Literatur hast, wo Du Dich belesen kannst, setzt dich doch einfach mit dem Integrationsamt in Verbindung, die werden Dir sicher kompetent helfen in rechtlichen Fragen. Ich bin auch nur "Laie" und kann mich in dem einen oder anderen Punkt auch mal täuschen. Aber vielleicht gibts ja noch ein paar alte gewitzte Hasen, die Dir noch mehr Tipps geben können. Viel Erfolg A.


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