Computerbrille (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 09.09.2009, 10:15 (vor 5346 Tagen) @ Apanatshi

Hallo "Apanatshi",

ja, der AG muss die Kosten einer notwenigen [link=http://www.h-zwo-b.de/joomla/index.php>option=com_content&task=view&id=341&Itemid=69]Bildschirmarbeitsplatzbrille gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung[/link] erstatten.

Aber, der AN hat nur Anspruch auf Erstattung der notwenigen Kosten. Also ggf. ganz einfaches Kassengestell und die einfachen (notwenigen) Gläser. Weiter der AG kann dann darauf bestehen, dass die Brille am Arbeitsplatz verbleibt wie jedes andere Arbeitsmittel, denn die Brille ist Eigentum des AG, welches er nur sofern erforderlich und nur für diese Zeit dem AN zur Verfügung stellt.

Daher ist es immer sinnhaft, hierzu eine BV zu erstellen in welchem ggf. dann mögliche Zuschüsse geregelt werden. So kann dann der AN auch auf modische und sonstige persönliche Belange eingehen.

Gerade der modische Aspekt kommt ja bei Frauen sehr oft zur Geltung.


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