Computerbrille (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 09.09.2009, 10:56 (vor 5346 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

» Danke für die schnelle Antwort!
Bitte!

» "Gerade der modische Aspekt kommt ja bei Frauen sehr oft zur Geltung"
» trifft nicht nur für Frauen zu ..., auch Männer können eitel sein!!
Ja, stimmt auch bei mir trifft dieses zu.

» Brillengestell
Gibt es teils sogar für 1 €, weil die Optiker an den Gläsern verdienen. Der AG kann hier auch mit Optikern Rahmenverträge abschließen, diese muss der AN dann in Anspruch nehmen. Also ist der AN, dann an einen bestimmten Optiker gebunden.

» Zweistärkengläser
Diese sind i.d.R. für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eben nicht erforderlich, es besteht für diese i.d.R. keine Notwenigkeit und somit auch keine Kostenübernahempflicht durch den AG.

Bildschrimarbeitsplatzbrillen haben i.d.R. 99% Einstärkengläser. Es sei der Augenarzt und der Betriebsarzt bescheinigt die Notwendigkeit der Zweistärkengläser auch für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dann kann man Chancen auf Erstattung haben. Ist aber eine große Ausnahme und daher auch nicht einfach umzusetzen. Der AG kann vom AN erwarten, dass er wechselweise die Bildschirmarbeitsplatzbrille für Arbeiten am Bildschirm und für sonstige Arbeiten die "normale/private" Brille anzieht/nutzt.

Diese Erforderlichkeit ergibt sich i.d.R. aus "allgemeinen" Sehschwächen. Die Kosten hierfür muss der AG nicht tragen.

PS: Brillenträger haben oftmals Zusatzversicherungen, bei dieser könnten die Eigenbehalte geltend gemacht werden. Aber auch in der Einkommensteuererklärung, wobei hier der zumutbare Selbstbehalt

Unbedingt beachten: Zahlt der AG alle Kosten ist es ein Arbeitsmittel, darf also ohen ausdrückliche Zustimmung des AG nicht vom Arbeitsplatz mitgenommen/ entfernt werden, wie alle anderen Arbeitsmittel auch. Verstößt der AN hiergegen, kann es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis zur Kündigung führen.


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