Computerbrille (Hilfsmittel)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 09.09.2009, 13:33 (vor 5346 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» Brillengestell
» Gibt es teils sogar für 1 €, weil die Optiker an den Gläsern verdienen.
» Der AG kann hier auch mit Optikern Rahmenverträge abschließen, diese muss
» der AN dann in Anspruch nehmen. Also ist der AN, dann an einen bestimmten
» Optiker gebunden.
Werde das meinem Arbeitgeber mal vorschlagen, vielleicht läßt sich da ja was aushandeln> Vielleicht auch dann gleich mit einer BV. (Danke für den TIPP)
»
» Zweistärkengläser
» Diese sind i.d.R. für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille eben nicht
» erforderlich
, es besteht für diese i.d.R. keine Notwenigkeit und somit
» auch keine Kostenübernahempflicht durch den AG.
» Bildschrimarbeitsplatzbrillen haben i.d.R. 99% Einstärkengläser. Es
» sei der Augenarzt und der Betriebsarzt bescheinigt die Notwendigkeit der
» Zweistärkengläser auch für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dann kann
» man Chancen auf Erstattung haben. Ist aber eine große Ausnahme und daher
» auch nicht einfach umzusetzen. Der AG kann vom AN erwarten, dass er
» wechselweise die Bildschirmarbeitsplatzbrille für Arbeiten am Bildschirm
» und für sonstige Arbeiten die "normale/private" Brille anzieht/nutzt.
Die Betroffene ist im administrativen Bereich tätig, hat aber zusätzlich regelmäßigen ganztägigen Patientenkontakt, ständiger Blickwechel von Patient zu Computer etc. ist also erforderlich. Sie müßte bei jedem neuen Patientenkontakt/sowie bei der Erfassung der Daten am Computer und schriftlichen Tätigkeiten die Brille rauf und runter tun, also schon ziemlich lästig. Diese Brille wird auch ausschließlich am Arbeitsplatz verwendet, privat ist diese nicht erforderlich, da reicht ihre normale Brille aus.

Ich merk schon, die Sache wird nicht ganz einfach. Wenn ich ein Ergebnis habe, melde ich mich wieder. Ist sicher auch informativ für andere Forumsteilnehmer.
Werden jetzt erstmal vom Optiker eine Aufstellung der erforderlichen Grundausstattung incl. Entspiegelung einholen (Arbeitsschutzgesetzt §3 Abs.3, Bildschirmversordnung) Denn das ist sicher das mindeste was der AG übernehmen sollte/muss. Beim Betriebsarzt war sie diesbezüglich schon. Der Rest wird wohl Verhandlungssache.

Schönen Tag noch
Gruß Andrea


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