Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Allgemeines)
Hallo zusammen,
es gibt ja dieses Urteil, dass der Urlaub aus Krankheitsgründen nicht erlischt (war jetzt sehr kurz geschildert, aber ihr wisst ja, worum es geht).
Nun bekommen wir von unserer Personalstelle immer wieder (habe gerade einen aktuellen Fall) gesagt, dass der KAV angwiesen hat, diesem Urteil nicht zu folgen, bis eine Entscheidung des BAG vorliegt.
Nun habe ich eine Entscheidung vom BAG vom 24.03.09 gefunden. Ist das die Entscheidung, worauf sich unsere Personalstelle bezieht> Dann wäre es doch entschieden und sie könnten nicht mehr ablehnen>!>!>
Danke für die Antworten.
Gruß sedov