Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Allgemeines)

Wolfgang E., Thursday, 10.09.2009, 14:24 (vor 6252 Tagen) @ sedov

» Der KAV verweist auf die Revisionsentscheidung des BAG, welche noch ausstehen soll.

Hallo Sedov,

hier geht es um zwei BAG-Entscheidungen,
wobei eine Entscheidung noch aussteht.

1.
Über die Urlaubsabgeltung hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits längst entschieden.
Dieses Grundsatzurteil wurde in zahlreichen Fachzeitschriften veröffentlicht.
BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07

Der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaub erlischt danach nicht, wenn ein Beschäftigter bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.

Die Entscheidung gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem BUrlG sowie für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX. Für tarifliche Ansprüche gilt weiterhin die bisherige BAG-Rechtsprechung.

Die neue Rechtsprechung des BAG gilt sowohl für Ansprüche auf Abgeltung nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses, als auch für Ansprüche auf Urlaub nach Krankheit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis.

2.
Ein weiteres Gerichtsverfahren wegen Urlaubsabgeltung ist beim gleichen 9. Senat
des Bundesarbeitsgerichts anhängig unter dem Aktenzeichen 9 AZR 128/09.
Angefochten wurde das Urteil des LAG Düsseldorf vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06


Sollte es tatsächlich eine Anweisung geben, die BAG-Grundsatzentscheidung vom 24.03.2009 generell für alle Fallkonstellationen nicht umzusetzen entgegen der Praxis anderer Arbeitgeber, wäre dies sicher nicht korrekt.


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