Urlaubsabgeltung, Urteil EUGH (Allgemeines)
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» Aber befragt doch einfach den "KAV" wer das auch immer ist,
KAV =
Der KAV NW ist der größte der 16 Mitgliedverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Frankfurt/M. Im Rahmen der Gremien des Dachverbandes "VKA" wirken die Vertreter des KAV NW zusammen mit den Vertretern der übrigen 15 VKA-Mitgliedverbände sowie dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Berlin/Bonn, an der Tarifpolitik für den öffentlichen Dienst im Bundesgebiet mit.
Nach dem Stand von Mitte August 2008 gehören dem KAV NW 1.134 ordentliche Mitglieder und 157 Gastmitglieder, insgesamt also 1.291 Mitglieder, an.
Bei ihnen sind ca. 509.000 Beschäftigte (Arbeitnehmer und Auszubildende - ohne Beamte -) tätig.
Der KAV NW ist damit zugleich auch einer der größten Arbeitgeberverbände in NRW.
Der KAV verweist auf die Revisionsentscheidung des BAG, welche noch ausstehen soll.
Nun habe ich aber im Internet eine Entscheidung des BAG vom 24.03.09 gefunden und wollte wissen, ob dies die ENtscheidung sein kann, auf welche der KAV verweist.
Einer schwb Mitarbeiterin wurde heute sogar nahegelegt, die Wiedereingliederung abzubrechen und den Urlaub noch schnell zu nehmen....
dazu fällt einem nichts mehr ein....
Naja, werde morgen die entsprechenden Zeilen aufsetzen.
Gruß
sedov