Vertrauensperson und Altersteilzeit (Allgemeines)
Hallo Dieter,
» » Und wenn man es juristisch sieht, sind die Beschlüsse die der BR
» getroffen hat, ja dann nicht rechtskräftig und anfechtbar.
Sie sind ganz einfach nichtig, wegen fehlerhafter Ladung.
Folgen fehlerhafter Ladung / Nichtladung
Sofern solche wegen fehlerhafter Ladung nichtigen Beschlüsse noch keine Rechts-/ Außenwirkung erzielt haben, können sie durch Neufassung (rechtliche korrekte) geheilt werden.
Leider werden gerade was das Thema "fehlerhafter Ladung" betrifft viele, zu viel Fehler gemacht. Dieses z.B. auch weil das Thema "Minderheitengeschlecht besonders beim Nachrücken, also nachrücken von Ersatzmitgliedern dieses nicht beachtet wird. Vor allem wenn das Minderheitengeschlecht von einer anderen Liste kommen/ beachtet müsste wie das verhinderte/ ausgeschiedene Betriebsratsmitglied.
Das große Erwachen kommt dann immer wenn dann im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ein Richt diese Nichtigkeit von gefassten Beschlüssen feststellt.
Daher sollte man besonders bei Zweifeln ob Beschlüsse ggf. wegen fehlerhafter Ladungen nichtig sien könnten, dieses bei abgeschlossenen BV prüfen und notfalls diese Beschlüsse neu (rechtlich Ok) fassen, damit diese Glütigkeit haben/ behalten.
Bei der SchwbV ist es nicht ganz so tragisch, da wir ja keine Mitbestimmung ausüben.