Vertrauensperson und Altersteilzeit (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 15.09.2009, 08:48 (vor 6247 Tagen) @ Manfred Lehmann

Hallo Manfred,

also ich habe mich nun auch extra nochmals bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit rückversichert.

Es ist so wie ich es geschrieben habe. Der schwerbehinderte/ gleichgestellte AN in der Freistellungsphase der ATZ, wird nicht mehr auf die Pflichtquote Gem. § 75 SGB IX angerechnet.

Bitte nicht verwirren lassen mit dem Inhalt des § 73 SGB IX. Hier geht es um das Thema, welche Arbeitsplätze werden bei der Ermittlung der Pflichtquote berücksichtigt. Nicht bei dem Thema/ der Frage, welche AN oder sonstige Maßnahmen werden auf die Pflichtquote wie gem. § 75 angerechnet.


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