Vertrauensperson und Altersteilzeit (Allgemeines)
Hallo Manfred,
also ich habe mich nun auch extra nochmals bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit rückversichert.
Es ist so wie ich es geschrieben habe. Der schwerbehinderte/ gleichgestellte AN in der Freistellungsphase der ATZ, wird nicht mehr auf die Pflichtquote Gem. § 75 SGB IX angerechnet.
Bitte nicht verwirren lassen mit dem Inhalt des § 73 SGB IX. Hier geht es um das Thema, welche Arbeitsplätze werden bei der Ermittlung der Pflichtquote berücksichtigt. Nicht bei dem Thema/ der Frage, welche AN oder sonstige Maßnahmen werden auf die Pflichtquote wie gem. § 75 angerechnet.