Vertrauensperson und Altersteilzeit (Allgemeines)
» Hallo Manfred,
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» » Wenn ich das in der Kommentierung richtig gelesen habe, ist der
» Arbeitsplatz ATZ in der Freizeitphase (Blockmodell) nur dann nicht
» anrechenbar, wenn der AG den Arbeitsplatz wieder besetzt hat>
» » Ansonsten wird er noch angerechnet, oder gibt es da andere
» Rechtsgrundlagen>
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Kommentar Ernst/Adlhoch/Seel Der Kommentar ist aus 9/2007 und wird lfd. gehalten. Ich könnte Euch eine Kopie zukommen lassen.
§ 73 II. Arbeitsplatz unter Pkt. 12 Altersteilzeit
Gruß
Manfred
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