unvollständige Akteneinsicht bei DRV (Antragstellung / Widerspruch)

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 16.09.2009, 15:12 (vor 5359 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, und natürlich auch alle anderen Mitleser,

Vielen Dank für die prompte Antwort. :flower:

Bisher hat es zumindest beim Versorgungsamt immer funktioniert, dass nach schriftlicher Anforderung der Unterlagen alles zugeschickt wurde (incl. der gutachterlichen Stellungnahme). Die Betroffenen mussten i. d. R. Gebühren für die Kopien zahlen. Ich habe es bei unterschiedlichen Versorgungsämtern so erlebt, sowohl in eigener Sache, als auch bei Kollegen.

Bei der DRV mache ich so einen Widerspruch das erste Mal und dachte, das läuft genau so. Ein Telefonat habe ich versucht, danach ging es mir aber :-D so. Ich hatte es mit einer sehr unfreundlichen Sachbearbeiterin zu tun. Jeder zweite Satz begann mit "da müssen Sie aber....

Für mich ist es halt unverständlich, warum mir ja ein Teil der Unterlagen zugeschickt wird, aber eben nicht das Wichtige. Denn Kopien der Atteste habe ich selber, schließlich habe ich sie eingereicht.

Gibt's denn eine rechtliche Grundlage, dass man nur einen Teil der Akte einsehen darf>

Unabhängig davon werde ich weitere Atteste und einen begründeten Widerspruch einreichen.

Herzliche Grüße

Zuli


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