unvollständige Akteneinsicht bei DRV (Antragstellung / Widerspruch)

DoSto, Thursday, 19.11.2009, 08:19 (vor 5293 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Wenn ich einen Antrag auf Neufeststellung beim Versorgungsamt gestellt habe und eine Ablehnung erhalten habe, mit dem Vermerk, seit der ersten Feststellung habe sich keine wesentliche Veränderung feststellen lassen und dann feststelle, dass das Versorgungsamt keinen Befund des behandelnden Facharztes angefordert hat, kann ich dann mit dem Widerspruch gleich Akteneinsicht fordern>

Ein furchtbar langer Satz! Ich weiß!

Wie verhält man sich am klügsten, welche Rechtsgrundlage liegt vor>

Gruß - DoSto

--
DoSto


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion