unvollständige Akteneinsicht bei DRV (Antragstellung / Widerspruch)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 17.09.2009, 09:50 (vor 5358 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

» Es gibt keinen Widerspruch zum Widerspruch!
Das weiß ich.

Sorry, da habe ich mich blöd ausgedrückt.
Nach Erhalt des Bescheides habe ich innerhalb der 4 Wochen formlosen Widerspruch mit der Bitte um Akteneinsicht eingelegt um die Frist zu wahren. Gleichzeitig habe ich mitgeteilt, dass ich nach Erhalt der Unterlagen meinen Widerspruch begründe. Mit Übersendung der Unterlagen hat man mir eine neue Frist mitgeteilt, die telefonisch auch noch mal verlängert wurde, da ich vorher noch einen Termin beim BAD habe. Ich hab jetzt bis Ende Oktober Zeit für die Begründung.

Ob ich mir die restlichen Unterlagen vor Ort bei der DRV anschaue weiß ich noch nicht, oder ob ich die Begründung nur auf weitere Atteste stütze. Dank der Fristverlängerung habe ich ja zum Glück noch ein paar Tage Zeit.

Vielen Dank für die immer schnelle Hilfe und viele Grüße
Zuli


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