unvollständige Akteneinsicht bei DRV (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 16.09.2009, 22:27 (vor 5358 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo "Zuli",

» Für mich ist es halt unverständlich, warum mir ja ein Teil der Unterlagen
» zugeschickt wird, aber eben nicht das Wichtige. Denn Kopien der Atteste
» habe ich selber, schließlich habe ich sie eingereicht.
Ja, man muss nicht immer alles verstehen ;-)

» Gibt's denn eine rechtliche Grundlage, dass man nur einen Teil der Akte
» einsehen darf>
Bitte doch meine Antwort richtig lesen ;-) Einsehen darfst Du alle Unterlagen, nur mit den Zusenden sperrt sich ja die DRV

» Unabhängig davon werde ich weitere Atteste und einen begründeten
» Widerspruch einreichen.
Es gibt keinen Widerspruch zum Widerspruch!
Normaler weise ist das Widerspruchsrecht nach dem Einlegen eines Widerspruches verbraucht. Wird diesem nicht stattgegeben, gibt es eigentlich nur noch den Klageweg. Oder aber man versucht es doch noch einmal mit einem netten Gespräch. Aber hier dann nicht gleich mit Vorhaltungen und/oder Unverständnis kommen. Ich musste bisher immer feststellen, dass wenn man nett anfragt, man auch Auskunft oder weiters bekommt. ;-)


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