Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (BEM)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 29.09.2009, 09:29 (vor 5345 Tagen)

Hallo,

unsere Firma möchte plötzlich im Eiltempo BEM einführen, um Krankenrückkehrgespräche zu "legalisieren".
Grundsätzliche Frage: Ist die SBV rechtl. irgendwie berechtigt an der BV mitzuarbeiten und später im Prozeß eingegliedert zu sein.
§ 84 bezieht sich nur auf Schwerbehinderte
Kompetenzen, Empfehlungen, ... kann alles vergessen werden. Die GL will nicht mit der SBV zusammenarbeiten. Weder bei BEM, noch sonst wo.
Also brauche ich harte Fakten oder ich bin draußen.
Der BR wird sich da, wie bei allen vorherigen Vorgängen auch, raushalten.

Vielen Dank
Annegret


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