Betr. Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (BEM)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 29.09.2009, 11:11 (vor 5351 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Annegret,
»
» » unsere Firma möchte plötzlich im Eiltempo BEM einführen, um
» » Krankenrückkehrgespräche zu "legalisieren".
» Mit diesem Ansatz wird garantiert nicht das Vertrauen erzeugt, dass
» notwendig ist um ein erfolgreiches BEM einzuführen.

Es geht ja auch nicht um BEM, sondern um Rückkehrgespräche. Nach Vorstellung der GL unter Auflistung von Krank-/Fehlzeiten,... .
BEM soll nach deren Vorstellung als vom AN verweigert angesehen werden, wenn sich diese weigern die Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden.
Pers. Anmerkung: In meinem Fall: Never ever. Das würde ich notfalls auch gegen alle durchklagen.

» Ausserdem möchte ich darauf hinweisen, dass dies eine
» mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den BR nach §87(1)Zi 1+7 ist.

Das ist bekannt und zumindest die Vorsitzende ist ja auch zu den Gesprächen geladen worden. Gespräche zum Thema "Krankenstand".

» » Grundsätzliche Frage: Ist die SBV rechtl. irgendwie berechtigt an der
» BV
» » mitzuarbeiten und später im Prozeß eingegliedert zu sein.
» §84 und §95 SGB IX
»
» » § 84 bezieht sich nur auf Schwerbehinderte
» Falsch! Siehe hier:http://www.schwbv.de/urteile/102.html

Sorry, falsch formuliert. §84 verlangt eine Hinzuziehung der SBV nur bei Schwerbehinderten. Man kann evtl. noch mit von Behinderung bedrohten Personen argumentieren, trotzdem ist die SBV grundsätzlich außen vor.
»
» » Der BR wird sich da, wie bei allen vorherigen Vorgängen auch,
» raushalten.
» Es stehen BR-Wahlen an. Lass dich mit aufstellen.
Das sowieso.

Übrigens: Der Betriebsarzt wird auch nicht einbezogen. Aber es ist ja auch kein BEM gewollt, sondern nur ein Sanktionsinstrument mit kündigungsvorbereitenden Möglichkeiten.

Gruß
Annegret


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