Betr. Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.09.2009, 10:30 (vor 5352 Tagen) @ Sander

Hallo,

wenn der BR sich "raushalten" will, ist das mindestens unklug, eher aber ein Verstoss gegen seine allgemeinen Pflichten aus § 80 BetrVG. Der BR kann und sollte Deine Mitarbeit erzwingen, da er die Möglichkeit hat, ansonsten einen Abschluß zu verweigern.
Auch wenn der BR ohne SBV handelt, hast Du immer noch Deine allgemeinen Rechte aus § 95 gegenüber AG und BR.

Da eine Vereinbarung zum BEM nicht zwingend eine Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX ersetzt (und schon gar nicht, wenn die SBV nicht an der BEM-Vereinbarung beteiligt war), besteht hier auch noch ein zusätzliches Druckmittel, die Beteiligung der SBV zu erzwingen.

Ein guter BR darf nie "neutral" bei Auseinandersetzungen zwischen SBV und AG sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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