Kündigung (Allgemeines)
Hallo Renate,
ob die K. rechtlich i.O. ist wird immer erst beim Arbeitsgericht geklärt.
Du musst bzw. sollst den Koll. keine Hoffnungen machen.
Du sollst sie nur darauf hinweisen, dass sie nur vor dem Arbeitsgericht durch die Kündigungsschutzklage eine Chance haben zu klären ob die K. rechtens ist.
Aber bitte nur mit Gewerkschaft bzw. Anwalt.
Viel Erfolg!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter