Kündigung (Allgemeines)
» Hallo Ihr Lieben,
» unser Betrieb ist in Insolvenz und es mußten viele Kollg. gekündigt
» werden. Leider auch 4 Schwerbehinderte Kollg. Nun meine Frage:Die Kollg.
» können freiwillig in eine Transvergesellschaft gehen. Wenn nicht werden
» Sie mit sofortiger Wirkung (§125 InO)freigestellt und müßen sich
» arbeitslos melden. Das Int. wurde zur Kündigung informiertund hat
» zugestimmt. Ist das rechtlich, da laut SGB IX §89 1 Abs 2 das Int. doch
» nur zustimmen kann wenn voller Lohn für 3 Monate vom AG gezahlt wird.Kann
» die Kollg. jetzt klagen oder hat sie keine guten Karten. Möchte der Kollg
» keine falschen Hoffnugen machen deshalb bin ich gespannt wie Ihr das sehr.
»
» Tschüß Renate
Hallo Renate,
hat der Betrieb keinen BR der muss auf jeden Fall Widersprechen wenn es geht schriftlich, da hat der gekündigte mehr Chancen beim Arbeitsrichter.
Gruss dieter