Kündigung (Allgemeines)
Hallo Renate,
beim Wechsel in die Transfergesellschaft, entsteht ein neues befristetes Arbeitsverhältnis, welches dann ggf. Nach auslaufen dieses (1 Jahr) automatisch ohne Kündigung endet, also auch ohne § 85 SGB IX.
Eine Kündigungsschutzklage ist dann weder heute noch in einem Jahr möglich.
Daher wäre zu prüfen, wäre eine Kündigung aktuell rechtens/ sozialverträglich auch unter Beachtung der Sozialauswahl, ist nach meiner Meinung auch bei Kündigung im Rahmen von Insolvenz, sofern nur teile der Belegschaft betroffen zu machen (Ggf. Nochmals nachprüfen).
Denn dann wäre es ggf. Jetzt besser das Angebot zur Transfergesellschaft abzulehnen und Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wäre es ggf. Vorteilhafter nun im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung wegen Insolvenz mit Abfindung auszuscheiden. Besonders, wenn keine Vermittlung aus der Transfergesellschaft zu erwarten ist.
Hier ist also abzuwägen was der bessere/ sinnvollere Weg ist.