Hilfe bei Auslagerung (Allgemeines)
Hallo,
wäre die AN'in gleichgestellt, würde sich u. U. sehr viel ändern, da die SBV vorher informiert und angehört werden müßte und der SBV das gesamte Instrumentarium des SGB IX zur Verfügung stehen würde bezüglich der Beschäftigungspflicht auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX. Auch die Einschaltung des Integrationsamtes kann helfen, eine passende Lösung zu finden.
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&Tschüß
Wolfgang