Hilfe bei Auslagerung (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 17.10.2009, 14:23 (vor 6215 Tagen) @ goldi

Hallo "goldi",

auch Schwerbehinderte oder Gleichgestellte können versetzt werden. Es sind nur bezügl. des Arbeitsplatzes die Rechte aus § 81 Abs. 4 zu beachten. Ggf. sind auch soweit möglich und sinnvoll der Einsatz geeigneter Hilfsmittel zu prüfen.


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