Hilfe bei Auslagerung (Allgemeines)
Hallo "goldi",
auch Schwerbehinderte oder Gleichgestellte können versetzt werden. Es sind nur bezügl. des Arbeitsplatzes die Rechte aus § 81 Abs. 4 zu beachten. Ggf. sind auch soweit möglich und sinnvoll der Einsatz geeigneter Hilfsmittel zu prüfen.