Stopp einer internen Ausschreibung wg. Beamtenzuweisung (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 18.10.2009, 14:38 (vor 5323 Tagen) @ alandhae

Hallo Andreas,

» ein schwerbehinderter Mitarbeiter aus dem Konzern hat sich bei einem
» anderen Firmenteil intern beworben. HR hat, nachdem ich von seiner
» Bewerbung erfahren habe, und NICHT eingeschaltet wurde, nach Nachfrage
» geäussert:
Diesen Fakt der "Nichtbeteiligung" kannst du auf jeden Fall in einem Vermerk festhalten, denn diese hätte wohl auch ohne Zuweisung nicht stattgefunden.

» die Ausschreibung, auf die sich der Schwerbehinderte beworben hatte, wurde
» aufgrund einer Beamtenzuweisung gestoppt.
Eine Zuweisung kann m.E. nur erfolgen, wenn eine Stelle (freier AP) ausgeschrieben ist und somit wäre der sbM wieder "im Boot".
Ob es bei der Zuweisung korrekt abgelaufen ist muss/kann auch der BR nachvollziehen. Denn dieser muss gemäß §99 BetrVG der Zuweisung (ist wie eine Einstellung) zustimmen.
Ich denke, dass ein Ablehnungsgrund nach §99 BetrVG Abs. 2 gegeben wäre.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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