Stopp einer internen Ausschreibung wg. Beamtenzuweisung (Einstellung)

hackenberger, Monday, 19.10.2009, 19:20 (vor 5322 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Andreas,

Zu den Aussagen von Hans-Peter noch ergänzend folgende Hinweise:

Die SchwbV hätte schon zu dem Zeitpunkt eingebunden werden müssen, als feststand, dass hier ein freier Ap besteht der besetzt werden soll.

§ 81 SGB IX "Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen"
Absb. 1, Satz 1:

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen.......

Auszug aus Rn 11 des Knittel Kommentars zum § 81 SGB IX
Dies verlangt eine arbeitsplatzorientierte Beurteilung von Behinderungsauswirkungen im Sinne einer Qualifikationsanalyse. Auf der Grundlage der Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen sind die Anforderungen im Einzelnen, möglichst anhand von Anforderungsprofilen, festzulegen. Hierdurch werden die ursprünglich subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers über die Anforderungen einer Stelle an den Arbeitsplatzinhaber festgeschrieben, wobei die Anforderungen nach einheitlichen Kriterien in einem festgelegten, nachvollziehbaren Verfahren ermittelt werden müssen (vgl. BAG Beschluss vom 31. Mai 1983 = BAGE 43, 26 = NZA 1984, 49 = DB 1983, 2311). Derartige Anforderungsprofile sind keine gem. § 95 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Auswahlrichtlinien (BAG Beschluss vom 31. Mai 1983 a. a. O.).

Der BR hätte auch schon zum gleichen Zeitpunkt gem. § 92 BetrVG "Personalplanung" eingebunden werden müssen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion