Lange AU, und was dann (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 06.11.2009, 10:03 (vor 6195 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

das ist keine Frage/ kein Thema dieses Forums. Hier geht es um Rentenfragen/ Versorgungsfragen ggf. Harz IV bzw. Sozialhilfe.

Nicht alles sind Themen der SchwbV, nur weil AN schwerbehindert sind.

Dieses sind auch keine Fragen/ Themen der SchwbV, da kein Bezug zum SGB IX Teil II.

Ja, ich weis, nun kommen wieder Aussagen von Koll. welche es anders sehen und händeln.

Doch, die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus dem § 95 SGB IX. Bei solchen Fragen sollten sich SchwbV auch mit der Beantwortung zurückhalten, da ihnen bei falscher Auskunft Regressansprüche drohen könnten. Hier geht es schließlich um Geld, es kann um beträchtliche Summen gehen.

Also, hier die Koll. an die Krankenkassen/ DRV bzw. an die für Sozialleistungen/ Harz IV Leistungen zuständigen Stellen verweisen.


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