Lange AU, und was dann (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 10.11.2009, 17:40 (vor 6191 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

natürlich kannst du das kritisch sehen. Ich bin aber der Meinung, daß es vielleicht eine weite Auslegung des § 95, aber m. E. keine vollkommen abwegige ist.
Sowohl der Neumann/Pahlen in Rd.-Nr. 4 als auch der Feldes in Rd.-Nr. 5 zu § 95 heben ausdrücklich darauf ab, daß die Aufzählung der Aufgaben der SBV in § 95 nicht abschließend ist.

Bei Neumann/Pahlen finden sich noch weitere Formulierungen, die meine Aufgabenauffassung stützen, z. B. in Rd.-Nr. 4 zu § 95:
"Vielmehr sind auch die insbesondere genannten Tätigkeiten nach Abs. 1 Ziff 1-3 wiederum nur generalisierend genannt und schließen weitere Aufgaben nicht aus, soweit sie im Interesse der sbM vor allem zu ihrer Einstellung oder zu ihrer Beratung und Unterstützung erforderlich und nützlich erscheinen."

Ich bin der Meinung, daß die Darstellung der Rechtslage sowie das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten bei "Aussteuerung" für langzeitkranke sbM, die immer noch einen Arbeitsvertrag mit meinem AG haben, durchaus zur Unterstützung dieser KollegINNen "erforderlich und nützlich" sind

--
&Tschüß

Wolfgang


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