Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)

Doris, Tuesday, 17.11.2009, 11:49 (vor 6182 Tagen) @ seibh

» Ich lese das Gesetz so, dass zwei Stimmzettel erforderlich sind, denn es wird getrennt gewählt. Nach meiner Ansicht sagt das auch aus, dass zwei Stimmzettel zu fertigen sind. Zumindest aber schließt es diese Möglichkeit nicht aus.

Hallo seibh,

für Deine Auslegung gibt es keine Rechtsgrundlage. Bei förmlichen Wahlen schreibt der Gesetzeswortlaut einen (und nicht zwei) Stimmzettel vor, worauf Bernhard ja schon mit stichhaltiger [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9897#p9898]Begründung[/link] hingewiesen hat, bei den vereinfachten Wahlverfahren in einer Wahlversammlung hingegen zwei getrennte Stimmzettel. Demnach ist jedenfalls bei förmlichen Wahlverfahren der Gebrauch von zwei getrennten Stimmzetteln kraft Gesetzes ausgeschlossen!

Nach der Rechtsprechung des BAG handelt es sich bei der Wahl der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretung (gerade auch bei der Briefwahl mit einem Stimmzettel) um "zwei voneinander unabhängige Wahlen".

Die Schwerbehindertenvertretung und das stellvertretende Mitglied der SBV werden nicht in einem Wahlgang, sondern "in zwei getrennten Wahlgängen" gewählt (§ 9 Abs. 2 Satz 2, § 5 Abs. 1 Nr. 7 SchwbVWO).
BAG, Beschluss vom 29.07.2009, 7 ABR 91/07

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Viele Grüße
Doris


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