Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)
Hallo Seibh,
wenn du deine Frage differenziert stellen würdest bzw. dein Profil endlich ausfüllst, dann könnten die Antworten auf deine Fragen genauer formuliert werden
» also das Integrationsamt gibt mir Recht, da trotz zwei Zettel es ein
» Wahlgang ist, da beide Zettel dem Wähler vorliegen.
Wenn du dort auch so ungenau gefragt hast ist die Antwort nachvollziehbar.
Äußere dich doch bitte einmal dazu von welchem Wahlverfahren zu schreibst. Sollten dir die Unterschiede nicht klar sein, dann schau bitte hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wie_wird_gewaehlt
» Im übrigen ist das auch schon vom Verwaltungsgericht in einem anderen Bereich nicht beanstandet worden.
Den Lesern in diesem Forum könntest du einen großen Dienst erweisen, wenn du dies nicht nur behaupten würdest sondern die Quelle (Aktenzeichen) nennst.
Alle Antwortgeber sind dann bestimmt gerne bereit dies bei der Argumentation zu berücksichtigen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter