Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)
Hallo Hans Peter,
also das Integrationsamt gibt mir Recht, da trotz zwei Zettel es ein Wahlgang ist, da beide Zettel dem Wähler vorliegen. Ich bleibe dabei ob ein oder zwei Zettel, so lange sie nicht zeitlich getrennt werden ist das ein Wahlgang besonders bei einer Briefwahl. Im übrigen ist das auch schon vom Verwaltungsgericht in einem anderen Bereich nicht beanstandet worden.