Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 21.11.2009, 08:38 (vor 6178 Tagen) @ seibh

Hallo „seibh“,

die Rechtslage ist hier ganz eindeutig. Ich habe mich auch noch einmal bei einem Wahlfachmann erkundigt.

Hier Auszüge aus seiner Antwort:

"In der Tat ist die Rechtslage nach der SchwbVWO eindeutig: § 9 enthält an mehreren Stellen den Begriff des Stimmzettels (im Singular), der sich nach § 9 Abs. 1 SchwbVWO auf beide Wahlen bezieht. Insofern kann eine Änderung - zwei Stimmzettel getrennt für die Wahlen - nur über eine Änderung der SchwbVWO, also durch die Bundesregierung als Verordnungsgeber erfolgen."

Ein Verstoß gegen diese eindeutige Rechtslage könnte somit einen Anfechtungsgrund darstellen.


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