Ein Stimmzettel kann ggf. nicht als getrennt angesehen werden (Wahlen)
Hallo seibh,
die Rechtslage ist hier ganz eindeutig. Ich habe mich auch noch einmal bei einem Wahlfachmann erkundigt.
Hier Auszüge aus seiner Antwort:
"In der Tat ist die Rechtslage nach der SchwbVWO eindeutig: § 9 enthält an mehreren Stellen den Begriff des Stimmzettels (im Singular), der sich nach § 9 Abs. 1 SchwbVWO auf beide Wahlen bezieht. Insofern kann eine Änderung - zwei Stimmzettel getrennt für die Wahlen - nur über eine Änderung der SchwbVWO, also durch die Bundesregierung als Verordnungsgeber erfolgen."
Ein Verstoß gegen diese eindeutige Rechtslage könnte somit einen Anfechtungsgrund darstellen.