spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.11.2009, 16:19 (vor 6181 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto",

JEIN!

Bei formellem Wahlverfahren muss innerhalb der gesetzl. Fristen ein gültiger Wahlvorschlag mit den notwendigen Stützunterschriften bei Wahlvorstand incl. Zustimmungserklärung eingerecht werden.

Bei vereinfachtem Wahlverfahren (Wahlversammlung) müssen Kandidaten nicht persönlich anwesend sein, es haben ja grundsätzlich auch nur aktiv Wahlberechtigte ein Teilnahmerecht, es sollte aber eine Zustimmung, dass er als VPSchwb bzw. als Stelli kandidiert, von ihm gegeben sein (am besten schriftlich. *)). Vorgeschlagen als Kandidat können Wahlbewerber (Kandidaten) aber nur von Wahlberechtigten mit aktivem Stimmrecht in der Wahlversammlung.


*) Zustimmung einfach deswegen, um nicht eine Wahl durchzuführen, bei der der Kandidat später nein sagt, wäre ungeschickt.


PS: Ergänze bitte Dein Profil, welche Rehct BetrVG / PersVG zur Anwendung kommt


Die neue Wahlbroschüre für die Regelwahlen 2010 ist online unter
www.integrationsamt.bayern.de/wahl


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion