spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)
Hallo "DoSto"
» Danke für die schnelle Antwort, ich habe noch eine Frage:
Bitte!
» Ist im Abwesenheitsfall bzw. nach der Wahl noch eine nachträgliche Stimmabgabe möglich>
NEIN!! Wie soll das denn gehen, wenn die Stimmen schon ausgezählt sind>>
Achtung: Wir reden nun hier vom aktiven Wahlrecht. Deine Ursprungsfrage betraf ja das passive Wahlrecht.
PS: Bitte bei Antworten nicht benötigten Text (alt) löschen!