spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.11.2009, 17:03 (vor 6181 Tagen) @ DoSto

Hallo "DoSto"

» Danke für die schnelle Antwort, ich habe noch eine Frage:
Bitte!

» Ist im Abwesenheitsfall bzw. nach der Wahl noch eine nachträgliche Stimmabgabe möglich>
NEIN!! Wie soll das denn gehen, wenn die Stimmen schon ausgezählt sind>>

Achtung: Wir reden nun hier vom aktiven Wahlrecht. Deine Ursprungsfrage betraf ja das passive Wahlrecht.


PS: Bitte bei Antworten nicht benötigten Text (alt) löschen!


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