spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)
Hallo DoSto,
» Es geht wohl um das aktive Wahlrecht. Wie lange bzw. ist eine
» nachträgliche Stimmabgabe überhaupt noch möglich, nach der Wahl der SchwbV>
Dieses haben wir nun doch beschrieben.
Nachträglich geht da gar nichts!!
Das können die Wahlberechtigten beispielsweise auch nachlesen
etwa bei förmlichen Wahlverfahren in Nr. 7 des Wahlausschreibens.
Bitte dringend Seminare belegen und den §§ 94, 97 SGB IX incl. der Kommentare sowie die SchwbVWO wie auch die Wahlbroschüren lesen. Neue Wahlbroschüren gibt es bei den Integrationsämtern wohl spätestens ab Frühjahr 2010.