spätere Einreichung der Kandidatur (Wahlen)
» Achtung: Wir reden nun hier vom aktiven Wahlrecht.
» Deine Ursprungsfrage betraf ja das passive Wahlrecht.
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» PS: Bitte bei Antworten nicht benötigten Text (alt) löschen!
Hallo - danke für den Hinweis, den Text zu löschen, ist mir ja auch zu unübersichtlich. Ich bin neu hier und muss mich noch einlesen.
Solche komischen Fragen gehen bei mir ein, obwohl ich eigentlich denke, es zu wissen. Aber so genau kenne ich mich nun doch noch nicht aus.
Es geht wohl um das aktive Wahlrecht. Wie lange bzw. ist eine nachträgliche Stimmabgabe überhaupt noch möglich, nach der Wahl der SchwbV>
Gruß DoSto
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DoSto