Arbeitgeber will Seminar nicht genehmigen (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 29.11.2009, 17:35 (vor 5287 Tagen) @ Wonnchen

Hallo Yvonne,

» Ich bin als SBV erst seit Juni 09 tätig. Im Okt. wurde ich auch zur Gesamt
» SBV gewählt.
» Bisher hab ich 2 Grundlagenseminare gemacht und das dritte folgt. Nun
» möchte ich aber zu einem Kommunikations und Rhetorik Seminar. Denn für
» meine Arbeit als SBV finde ich es schon wichtig. Schließlich muss ich mit
» dem Arbeitgeber verhandeln und auch reden können.
Den aufgezeigten "Fortbildungs" Werdegang finde ich absolut in Ordnung und nachvollziehbar. Genau so würde ich auch beraten.

» Mein Chef ist aber der Meinung, ich würde genug Kommunikationsfähigkeiten besitzen und genehmigt es nicht.
So ist es leider meistens immer, dass die wg. Kosten etc eine andere Meinung als wir vertreten. Meinst du nun hier wirklich den Chef oder "nur" deinen Vorgesetzten>

» Ich weiß, dass ich laut § 96 Abs.4 SGB IX Schulungsanspruch habe.
Ja, aber bitte die Kriterien dazu nicht vergessen.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

» Ich habe meinem Chef ja auch schon augeschrieben und sehr gut begründet, warum ich dieses Seminar benötige.
Warum angeschrieben> Im Gespräch wäre es ev. sinnvoller.
Dass du aus deiner Sicht gut beründet hast da bin ich fast sicher. Ob diese aber vor Gericht stand hält steht erst mal in den Sternen.

» Eigentlich möchte ich nicht vor Gericht ziehen. Aber scheinbar bleibt mir
» nichts anderes übrig.
Wie wäre es mit folgender Überlegung: Was hat die Firma davon, dass ich diese Kenntnisse erwerbe> Du wirst sehen, bei dieser Betrachtung finden sich ganz neue Argumentationen.

» Oder hat jemand noch eine andere Idee>
Siehe Absatz vorher.

PS: Leider ist dein Profil wenig aussagekräftig. Ohne zu wissen wieviele sbM du zu betreuen hast oder ob du ÖD oder Privat oder ......:-(

PPS: Unter A-Z wärest du unter "S" auch auf folgende Hinweise gestoßen:
- Schulungsanspruch der SchwbV und von da zu
- Infos zu Seminaren zur Gesprächsführung und Rhetorik
...und wie setze ich das rechtlich durch>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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