Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz (Gleichstellung)

Kosmonaut!, Tuesday, 24.01.2006, 17:56 (vor 6674 Tagen)

Hallo,
ich bin stellvertretender Schwerbehindertenvertreter eines Unternehmens mit vielen Mitarbeitern. Unsere Mitarbeiter erlangen nach 15 Dienstjahren und wenn sie 40 Jahre alt sind einen besonderen Kündigungsschutz. Wirkt sich das auf die bereits gleichgestellten Mitarbeiter aus> Kann die Agentur für Arbeit die Gleichstellung in diesen Fällen aberkennen> Dass sie keine neue Gleichstellung aussprechen wird, ist klar, wenn es sich z.B. um eine befristete Gleichstellung handelt. Sind Änderungen im Arbeitsvertrag mitzuteilen>

Vielen Dank für Ihre/Eure Hilfe!

Kosmonaut!

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

hackenberger, Tuesday, 24.01.2006, 21:21 (vor 6674 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo,

die Agenturen für Arbeit sind oftmals geneigt, AN welche aus welchen Gründen auch immer vor Beendigungskündigungen geschützt sind bzw. einen anderweitigen besonderen Kündigungsschutz haben die Gleichstellung nicht anzuerkennen. Hier kommt es dann auf eine gute Argumentierung an.

Die Gleichstellung soll ja nicht nur vor einer Beendigungskündigung schützen, sondern es geht um den Erhalt des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses und ggf. um die anderen Rechtsansprüche aus § 81 SGB IX. Ein weiteres Argument könnte sein, dass man nur über die Gleichstellung an Mittel aus der Ausgleichabgabe herankommen kann und diese aber notwendig wären, das aktuelle Beschäftigungsverhältnis zu sichern.

Aus diesen Gründen können auch Beamten oder unkündbare Ang. des öffentl. Dienstes oder gar BR-Mitglieder gleichgestellt werden. Der Grund der Gleichstellung muss nur im Zusammenhang mit der anerkannten Behinderung und der Bedrohung des Beschäftigungsverhältnis stehen.

Nutze einfach mal die Suchfunktion und den Begriff „Gleichstellung“ dann findest Du schon einiges.

Nein, eine Aberkennung dürfte es nicht geben. Auch die Verlängerung der Gelichstellung, sofern sie nicht wie i.d.R. unbefristet ausgesprochen, sollte wenn sie entsprechend begründet wird keine Probleme bringen.

Sollte die Gleichstellung entfallen, wird i.d.R. der AG von der Agentur für Arbeit hierüber informiert, aber auch der AN hat hier eine Informationspflicht gegenüber dem AG.

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

Andrea, Wednesday, 25.01.2006, 13:55 (vor 6673 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo Kosmonaut,
da kann ich aktuell zum Thema was beitragen.
Wir haben z.Zt. auch eine Beschäftigte, die eigentlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb und aufgrund des Alters einen Kündigungsschutz hat.
Trotzdem haben wir eine Gleichstellung durchbekommen. Hier die Lösung:
Die Teilzeitbeschäftigte hätte auf die Dauer aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr alleine arbeiten dürfen.(Schwindelanfälle etc.). Eine andere Arbeit konnte ihr nicht angeboten werden. Deshalb haben wir 1 andere Stelle teilweise umgeschichtet, so dass eine Kollegin in diesem Bereich zusätzlich tätig ist und sie sozusagen "begleitet oder betreut". Auch hat sie die Stunden übernommen, die die Betroffene reduziert hat (hat befristet eine Teilerwerbunfähigkeitsrente erhalten) Aufgrund dieses Betreuungsaufwandes haben wir eine Gleichstellung erreicht. Der Arbeitsplatz konnte ihr durch diese Maßnahme bis auf weiteres erhalten werden. Jetzt werden wir versuchen noch Zuschüsse bezüglich des Betreuungsaufwandes zu erreichen - und alle wären sehr zufrieden. Haltet Kontakt zu den Fachleuten in den Integrationsämtern und besucht Schulungen. Hier bekommt man nicht nur von den Referenten viel vermittelt sondern auch von sog. alten Hasen, die aus der Praxis plaudern. Besonders letzteres hat mir schon viel weitergeholfen und konnte schon so manchen Trick geschickt anwenden.
Na dann viel Erfolg.
Andrea, Erdling

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

Kosmonaut!, Friday, 27.01.2006, 21:36 (vor 6671 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die Hinweise. Hat schon weitergeholfen. Das Problem stellt sich mittlerweile aber anders dar. Die Gleichgestellten erhalten von unserem AG den gleichen Zusatzurlaub wie die Schwerbehinderten. Wenn die Kollegen 40 Jahre alt sind und 15 Dienstjahre hinter sich haben, sind sie unkündbar. Nun droht der AG damit, die Arbeitsagentur zu informieren, wenn der Kollege den Status der Unkündbarkeit erreicht und gleichgestellt ist, in der Hoffnung diese würde im aberkannt, so dass der AG den Zusatzurlaub einsparen kann. Gibt es soetwas wie Bestandsschutz> Darf der AG die Arbeitsagentur informieren> Unser Hinweis auf die Möglichkeiten, aus der Ausgleichsabgabe Leistungen zu erhalten, konnten den AG bislang nicht umstimmen. :-(
Ist es denn überhaupt möglich, dass die Arbeitsagentur eine Gleichstellung aberkennt, wenn sich die Verhältnisse ändern>
Wie sollen wir damit umgehen, um unsere Kollegen zu schützen>

Vielen Dank für die Hilfe...

Kosmonaut!

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

David ⌂, NRW, Friday, 27.01.2006, 22:25 (vor 6671 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo Kosmonaut,

keine Sorge, die Agentur für Arbeit weist in Ihren Bescheiden auf ein Urteil hin:

keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

Leitsatz des Gerichts:
Der Arbeitgeber kann die Entscheidung des Arbeitsamtes, die seinen Arbeitnehmer Schwerbehinderten nach § 2 SchwbG gleichstellt, nicht anfechten (Fortführung von und Klarstellung gegenüber BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 3/84 = BSGE 60, 284 = SozR 3870 § 3 Nr 23).

BSG - Urteil vom 19.12.2001 (B 11 AL 57/01 R)

(auch auf dieser Seite SchwbV. de zu finden). :-)

Gruß Roland

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 28.01.2006, 11:41 (vor 6670 Tagen) @ Kosmonaut!

Hallo Kosmonaut,
wenn dein AG die Quote nicht erfüllt, dann kannst du ihm mal vorrechnen wieviel Geld er monatlich einspart.
Jeder nicht besetzte Pflichtplatz kostet ihn zwischen 105 und 260 EURO (SGB IX §77) im Monat.
Das dürfte (bei einem durchschnittlich verdienenden AN) ;-) mehr sein als der "Wert" von 3 Urlaubstagen.
Wenn er die Quote (momentan) erfüllt, kannst du versuchen ihn trotzdem mit diesen Zahlen zu beeindrucken.

Ansonsten versuche alles in dem Sinne, wie es in den anderen Beiträgen beschrieben wurde. Einen Link zu dem erwähnten Urteil findest du übrigends hier: http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aberkennung Gleichstellung bei Kündigungsschutz

Kosmonaut!, Monday, 30.01.2006, 19:53 (vor 6668 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Ansonsten versuche alles in dem Sinne, wie es in den anderen Beiträgen
» beschrieben wurde. Einen Link zu dem erwähnten Urteil findest du übrigends
» hier: http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

Perfekt! :-)

1000 Dank!
Kosmonaut!

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