Rechte 1. und 2. Stelli (Stellvertreter/in)

Oliver43, Wiesbaden (Hessen), Tuesday, 17.05.2011, 09:57 (vor 4752 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Fragezeichen,
»
» also, die Rechtslage ist ganz klar und man findet auch alles hier auf den
» Seiten. Wir haben dieses auch sehr ausführlich behandelt und es ist auch
» klar aus dem Gesetz, dem SGB IX und den Kommentierungen zu entnehmen.
»
» So nun zum rechtlichen!
»
» Die SchwbV ist eine 1-Personen-Vertretung.
»
» Bedeutet, der Stelli hat ein ruhendes Mandat und ist in Folge
» dessen in der Zeit in welcher er nicht auf Veranlassung der VPSchwb im
» Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv wird, eben NICHT im
» Mandat
. Er darf also in dieser Zeit auch KEINE Unterlagen der
» SchwbV einsehen, auch keinen Mailverkehr.

»
Hallo Herr Hackenberger,
Bin auch Neu im Amt.
Wo findet man das im Gesetz ( zb. Welches Buch SGB IX> oder besser §>)

Danke für die Hilfe.
Oliver

.


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