Wahlvorschlag als Vertrauensperson und Stelli auf einer Liste (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 30.04.2013, 14:21 (vor 4038 Tagen) @ schimsbv

Hallo schimsbv,

ich gebe Dir recht, daß eine Person nicht auf einem Wahlvorschlag für beide Ämter hätte vorgeschlagen werden dürfen. Das ist mE ganz eindeutig in § 6 Abs. 3 Satz 1 SchwbVWO geregelt ("... in einem anderen Wahlvorschlag").
Der Bewerber häte zwei Wahlvorschläge abgeben müssen. Diese hätten aber von denselben Unterstützern unterschrieben sein können (So zB Neumann/Pahlen, Pahlen, § 6 SchbVWO, Rn 2f.).
Ich fürchte aber, daß Euer Heilungsversuch nicht rechtmäßig war. Der WV hätte mE den Bewerber auffordern müssen, zu erklären, für welches Amt der eingereichte Wahlvorschlag denn nun gelten sollte.

--
&Tschüß

Wolfgang


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