Wahlvorschlag als Vertrauensperson und Stelli auf einer Liste (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 17:44 (vor 4038 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang, hallo Koll.,

» ich fürchte, ich kann Dir ausnahmsweise nicht ohne weiteres folgen.
» Auch wenn ich den § 6 Abs. 3 wirklich mehrfach lese und die mir vorliegende
» Kommentierung dazu, bin ich nicht sicher, ob Deine Auslegung richtig ist.
Muss man ja auch nicht immer. Auch will ich ja nicht sagen, bin unfehlbar. Ich hoffe aber auch hier nicht falsch zu liegen. ;-)

» Der Vergleich mit der BR-Wahl ist mE definitiv nicht zutreffend, da wir bei
» der BR-Wahl nur eine Wahl haben, aus der dann eine Reihung zum Nachrücken
» hervorgeht, während es sich bei der Wahl der SBV um zwei getrennte
» Wahlgänge handelt und eben aus der Wahl der VP eben keine Reihung für ein
» evtl. Nachrücken entsteht.
Wolfgang, es geht bitte nicht vergessen, beim Wahlvorschlag nicht um die Wahl, also den Wahlprozess selbst. Es geht NUR darum, welchen Kandidaten die Wahlberechtigten gerne für welches Mandat vorschlagen möchten. Da kann es dann sein, dass die Wahlberechtigten der Meinung sind, diesen Kandiadten möchte ich gerne auf alle Fälle ins Mandat. Vorzugsweise als VPSchwb und wenn es dazu keine Mehrheit gibt dann ggf als Stelli.

In so weit bis hier erst einmal kein Unterschied zu den BR/PR WAHLVORSCHLÄGEN!

Erst dann bei der eignetlichen Wahl, also dem Wahlvorgang geht es auseinander.

» Du hast doch gute Kontakte zu dem einen oder anderen Kommentator des SGB
» IX. Könntest Du denen nicht mal diese Frage vorlegen und sie um ihre
» Meinung bitten >
Habe ich getan, warte auf Antwort. Diese stelle ich dann hier gerne ein. Dieses auch, wenn ich sagen muss, sorry lag hier daneben. Denn auch ich kann falsch liegen.


PS: schimsbv
Also Verwahltungsfachman ist dir ja bekannt Gesetze und Verordnungen sind zwingend zu beachten. Auch wenn man sie selbst als ungeschickt ansieht. Auch ist Dir bekannt wie man ggf solche Ändern kann. Der Gesetzgeber hat hier ja auch die Wege vorgegeben.


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