Wahlvorschlag als Vertrauensperson und Stelli auf einer Liste (Wahlen)

Heinrich, Tuesday, 30.04.2013, 19:04 (vor 4038 Tagen) @ albarracin

Hallo Stefan,
hallo Wolfgang,

ich halte die Annahme für unzutreffend, dass eine Person auf zwei unterschiedlichen Wahlvorschlagszetteln vorgeschlagen werden muss, wenn sie als Vertrauensperson und gleichzeitig als Stellvertretung kandidieren will. Das kann ich der Wahlordnung nicht entnehmen. Welchen Sinn sollte denn ein solcher Formalismus haben> Ein einzelnes Formular wird man in diesem Fall daher als ausreichend anzusehen haben. Etwas anderes ergibt sich auch nicht zwingend aus der Kommentierung von [link=http://beck-online.beck.de/>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_12/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p6%2Ehtm]Pahlen[/link] zu § 6 SchwbVWO, der zudem unzutreffend von einer "Liste" spricht. Bei der SBV-Wahl gibt es im Gegensatz zu Personalratswahlen gerade keine Listenwahl und damit auch keine "Vorschlagslisten".

Der Wahlvorstand hat daher keine Befugnis, von einem Bewerber, der sich auf einem Wahlvorschlagszettel sowohl als Vertrauensperson als auch als Stellvertretung bewerben will, eine Erklärung abzuverlangen, für welches der beiden Ämter er sich bewirbt. Denn er kann und will sich ja gerade für beide Wahlämter bewerben und nicht nur für eines der Ämter. Eine solche Doppelbewerbung kann, muss aber nicht auf zwei getrennten Vordrucken erfolgen.

Gruß,
Heiner


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