Wahlvorschlag als Vertrauensperson und Stelli auf einer Liste (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 02.05.2013, 20:27 (vor 4036 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

» habe ja zugesagt, dass ich meine Kontakte nutze und die Antwort hier
» einstelle.
Inzwischen habe ich auch von einem 2 Fachmann/SGB IX Kommentator die Antwort erhalten. Auch er trägt meine Aussagen voll mit.

Begründung:
Man muss den Willen des Gesetzgebers hier hinterfragen.

Der Gesetzgeber wollte mit dem § 6 Abs. 3 SchwbVWO sicherstellen, dass ein Kandidat für eine Funktion/ein Mandat (also SchwbV und/oder Stelli) nicht von 2 Listen (Lagern) vorgeschlagen wird. Also nicht zweimal für das gleiche Mandat/die gleiche Funktion. von unterschiedlichen Listen (Lagern). Daher hat er dieses, also Vorschlag für das gleiche Mandat von unterschiedlichen Listen, mit dem § 6 Abs. 3 SchwbVWO ausgeschlossen.

Er wollte nicht, dass ein Kandidat nicht von einer Liste (Lager) nicht sowohl auch für das Mandat/ die Funktion als VPSchwb und Stelli vorgeschlagen werden kann/darf.

Somit kann ein Kandidat auf einem Wahlvorschlag sowohl als VPSchwb wie auch als Stelli vorgeschlagen werden.


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