Weiterbildung auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen ablehnen (Seminare / Fortbildung)

Chrissi, Brandenburg, Tuesday, 13.08.2013, 18:41 (vor 3912 Tagen)

Liebe Mitglieder des Forums,

eine den Schwerbehinderten gleichgestellte Mitabeiterin (6h TZ-Kraft)soll arbeitgeberseitig an einer 1-tägigen Pflichtschulung zum Unfallschutz teilnehmen.
Bisher wurden diese Schulungen, die jährlich gefordert werden, von der Unfallkasse kostenlos vor Ort angeboten.

Durch Sparmaßnahmen seitens der Unfallkasse müssen die Teilnehmer jetzt weit fahren und für An- und Abreise jeweils 4 Stunden, insgesamt 8 Stunden zusätzlich in Kauf nehmen.

Die Mitarbeiterin gibt an, dass sie wegen ihrer Einschränkungen nur 6 Stunden arbeite eine 14 stündige Belastung (Schulung + Fahrtweg) gesundheitlich nicht verkraftet.

Hat sie das Recht, diese Schulung abzulehnen>

Inwieweit ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mehraufwand für eine eventuelle Schulung vor Ort zu tragen> Unfallschutz, Arbeitsschutz ist ja elementare Aufgabe des Arbeitgebers.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Antrag "Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten" nach §24 SchwbAV>
Könnte eine entsprechende Antragstellung in dem oben geschilderten Fall Aussicht auf Erfolg haben, um eventuell höhere Schulungskosten durch ein wohnortnäheres Schulungsangebot zu finanzieren>

Welche Ideen hättet ihr noch zu diesem Sachverhalt>

Danke im Voraus für eure Mühe

Gruß
Christine


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