Weiterbildung auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen ablehnen (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 13.08.2013, 19:15 (vor 3912 Tagen) @ Chrissi

Hallo,

1. Reisezeiten sind idR lt. BAG keine Arbeitszeiten, denn man kann sich auf der Fahrt ausruhen. Also nicht die Beladtung wie bei der Arbeit. Daher greift hier auch nicht das ArbZG.

2. da hier nur ein GDB kleiner 50 besteht, dürften die Einschränkungen aus den Gründen der Behinderung auch nicht so schwerwiegend sein. Denn sonst würde sie einen höheren GdB ja wohl erhalten.

Fazit: Sie wird wohl diese Teilnahme nicht verweigern können. Zu mindest kann ich aus den oben beschriebenen Gründen keinen Verweigetungsgrund erkennen. Auch nicht aus dem SGB IX.

PS: Macht sie auch ggf Urlsub an Zielen mit längerer Anreise> Wenn ja müsste sie sich fragen lassen wie so geht dieses>

Hinweis: Auch als SchwbV sollte man Anliegen Betroffener stets auch mal kritisch hinterfragen und pfüfen. Also nicht "blind" als richtig und wichtig angehen. Auch einmal Betroffenen eine nicht für sie positive Antwort/ Aussage geben. Denn wenn man dich "ungeschickt" einsetzt, riskiert man das Verständnis und Akzeptanz in wichtigen und richtigen Themen.


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