Weiterbildung auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen ablehnen (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Tuesday, 13.08.2013, 21:15 (vor 3912 Tagen) @ Chrissi

Hallo,

habt ihr keine Reiseregelung im Betrieb> Denn wenn man um 05:30 das Haus verlassen müsste und ggf auch erst sehr spät zurück kommt, wäre ggf ein Recht auf Übernachtung gegeben> Das wäre wenn dann auch ein Argument im Gespräch mit dem AG betreffend der Suche nach einem anderen Anbietet der ggf mehr kostet.

Gleiches gilt für das Thema Vergütung von Reisezeiten außerhalb der Arbeitszeiten. Auch dieses wäre hier zu mindest ein Verhandlungsthema.

PS: Auch ich war stets für die Koll. da und bin Notfall und wenn es berechtigt war "für sie durchs Feuer gegangen". Doch trotzdem habe ich "nicht zu allem ja und amen gesagt". Auch habe ich bei Notwendigkeit den Koll "den Kopf gewaschen". Manchmal muss man auch nein sagen. Auch weil man für alle Schwbs da ist.


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